Die gepflegte 1-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 43 m² befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt acht Etagen und 45 Wohneinheiten.
Die Wohnung ist seit September 2010 zuverlässig an eine alleinstehende Person vermietet. Die monatliche Kaltmiete beträgt derzeit 397,44 €. Der zur Wohnung gehörende Außenstellplatz ist nicht Bestandteil des bestehenden Mietverhältnisses und kann daher separat vermietet werden, wodurch sich zusätzliche Mieteinnahmen erzielen lassen. Die Kaltmiete wurde zuletzt zum 01.11.2025 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um 20 % auf 397,44 € erhöht. Eine erneute Mieterhöhung kann somit frühestens im Jahr 2028 erfolgen.
Im Untergeschoss steht den Bewohnern ein gemeinschaftlicher Fahrradraum zur Verfügung. Zudem verfügt das Gebäude über einen Aufzug, der alle Etagen bequem erschließt.
Die Wohnungen im Haus verfügen jeweils über einen Gasboiler zur Warmwasserversorgung. Die hierfür anfallenden Gaskosten trägt der Mieter eigenständig und zuverlässig, sodass diese nicht im Hausgeld bzw. in den Nebenkosten enthalten sind. Die Beheizung erfolgt zentral und ist in den Nebenkosten bzw. Hausgeld enthalten.
Das derzeitige Hausgeld beträgt 303,82 €, wovon 210,53 € umlagefähig sind. Aktuell liegt lediglich der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 vor. Die Hausgeldabrechnungen für die Jahre 2024 und 2025 werden nach Angaben der Hausverwaltung im Laufe dieses Jahres erstellt und den Eigentümern übermittelt.
Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht derzeit eine besondere Situation. Im Jahr 2023 wurden durch die damalige Hausverwaltung Gelder aus dem Hausgeldkonto entnommen. Die seit dem 01.01.2025 tätige Hausverwaltung arbeitet die Vorgänge derzeit auf und hat das Ziel, die finanzielle Situation der Gemeinschaft nachhaltig zu stabilisieren. Im Fokus steht insbesondere der Wiederaufbau der Rücklagen. Hierzu wurden auf der diesjährigen Eigentümerversammlung eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die Bildung einer Liquiditätsrücklage sowie die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen.

